Kenntnisnahme - FB 36/0105/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird in den Juni-Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Klima sowie des Mobilitätsausschusses einen umfassenden Sachstandsbericht zum Maßnahmenkatalog des Aachener Luftreinhalteplans vorlegen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Einleitung

Die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplan Aachen (kurz: LRP) aus dem Jahre 2009 erfolgte im Jahr 2015. Der neue LRP 2015 ist zum 01.09.2015 in Kraft getreten. Im neuen LRP 2015 wurde der alte Maßnahmenkatalog aus 2009 aufgegriffen, überarbeitet, mit neuen Schwerpunkten und Zielsetzungen fortgeschrieben und mit weiteren, neuen Maßnahmen ergänzt. Gleichzeitig wurde eine neue Maßnahmenstruktur eingeführt. Ein Auszug aus dem LRP 2015 mit Übersichtsliste der Einzelmaßnahmen und den jeweiligen Maßnahmenblättern ist in Anlage 1 beigefügt

 

Ziel des Aachener LRP war (und ist), das Mobilitätsverhalten und den Modal Split dauerhaft zu verändern, hin zu einer nachhaltigen, stadtverträglichen und umweltfreundlichen Mobilität. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender Projekte soll der motorisierte Individualverkehr reduziert und der Umweltverbund (ÖPNV, Bahn, Radverkehr, CarSharing, zu Fuß gehen etc.) gestärkt werden. Viele Maßnahmen haben integrativen Charakter und unterstützen neben der Verbesserung der Luftqualität auch den Lärm- und Klimaschutz.

 

Durch die Bezirksregierung Köln als federführende Behörde für die Aufstellung des Luftreinhalteplans wurde als ergänzende Maßnahme die Einrichtung einer grünen Umweltzone ab 01. Februar 2016 in die Fortschreibung des LRP aufgenommen. Die Maßnahme MF4 „Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte (und Subunternehmen)“ wurde aufgrund dessen und der im Zusammenhang mit der Umweltzone diskutierten Alternativen inhaltlich angepasst.

 

 

2. Entwicklung der Luftqualität in Aachen  (NO2 – Stickstoffdioxid und PM10 - Feinstaub)

 

Die aktuellen Auswertungen der Immissionsmessungen 2015 zeigen für Aachen an den Messpunkten Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg (innerstädtische Verkehrsstationen) und Burtscheid (städtische Hintergrundstation) eine Fortsetzung des bisherigen Trends. Die Schadstoffbelastungen für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) sind seit Inkrafttreten des LRP 2009 langsam, aber kontinuierlich gesunken. Trotz Schwankungen oder Stagnation in einzelnen Jahren ist insgesamt ein erkennbarer positiver Trend zu verzeichnen.

 

2.1 FEINSTAUB (PM10)

 

Die mittlere Feinstaubbelastung (PM10) an den Messstationen Wilhelmstraße und Burtscheid ist in der Summe kontinuierlich gesunken und bewegt sich mittlerweile im „grünen“ Bereich. Für Burtscheid wurde mit 15 µg/m³ ein neuer Tiefststand der Jahresmittelbelastung im regionalen Hintergrund erreicht. Dieser positive Trend deutet darauf hin, dass die durchgeführten Luftreinhaltemaßnahmen der Stadt im gesamten Stadtgebiet greifen. Auch die zulässigen Kurzzeitbelastungen, repräsentiert durch die Anzahl an Überschreitungstagen des EU-Tagesmittelgrenzwertes von 50 µg/m³ (Grenzwert: max. 35 Überschreitungstage/Jahr), wurden in 2015 mit nur noch 12 Tagen an der Wilhelmstraße sicher eingehalten (Burtscheid: 4 Überschreitungen), auch wenn der günstige Witterungsverlauf im vergangenen Jahr mit nur wenigen Inversionswetterlagen mit dazu beigetragen hat.

 

Mit den für 2015 ermittelten Feinstaubbelastungen ist laut Auskunft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW belegt, dass die in 2013 aufgetretene hohe Zahl an Überschreitungstagen an der Wilhelmstraße zweifelsfrei auf eine benachbarte Großbaustelle zurückzuführen waren und mehr als 35 Überschreitungstage zukünftig nur noch unter Ausnahmebedingungen (meteorologische Besonderheiten, Großbaustellen im Umfeld der Messstationen o.ä.) auftreten dürften.

 

Aufgrund der für 2015 ermittelten Feinstaubbelastungen dürften mehr als 35 Überschreitungstage zukünftig nur noch unter Ausnahmebedingungen (meteorologische Besonderheiten, Großbaustellen im Umfeld der Messstationen o.ä.) auftreten

 

Tabelle PM10:

Entwicklung der PM10-Belastungssituation an den Messstationen Wilhelmstr. u. Burtscheid

Jahr

Aachen-Wilhelmstraße

(Verkehrsstation)

Aachen-Burtscheid

(reg. Hintergrund)

 

Jahresmittel

µg/m³

Überschreitungs-tage

Jahresmittel µg/m³

Überschreitungs-

tage

2007

32

48

20

7

2008

29

28

17

2

2009

33

44

19

6

2010

32

32

20

13

2011

28

34

19

10

2012

27

32

17

8

2013

32

46

18

9

2014

27

21

16

5

2015

25

12

15

4

EU-Grenzwert

40

35

40

35

(Hinweis: eine graphische Aufbereitung der PM10-Entwicklung ist in Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt)

 

 

 

2.2 STICKSTOFFDIOXID (NO2)

 

Bezüglich des Schadstoffs NO2 bleibt es – trotz allgemeiner Verbesserungen – an den Verkehrsmessstationen kritisch.  An der Wilhelmstraße lag der Wert in 2015 wie auch in 2013 und in 2014 bei 50 µg/m³ im Jahresmittel. Zwar ist die NO2-Belastung hier seit 2009 mit Inkrafttreten des 1. LRP um 6 µg/m³ zurückgegangen; die Stagnation der letzten 3 Jahre erklärt sich jedoch nicht. Die Verwaltung kann derzeit nicht ausschließen, dass auch die zwischen 2013 und Oktober 2015 blockierte Umfahrt der Kirche St. Adalbert hierauf einen gewissen Einfluss hatte. Dagegen sank am Adalbertsteinweg der Jahresmittelwert im Vergleich zum Vorjahr um 3 µg/m³ auf jetzt 45 µg/m³. Damit sind die NO2 Belastungen seit 2009 hier um ca. 6 µg/m³ gesunken.

Weiterhin erfreulich ist, dass an der Messstation Burtscheid nicht nur für Feinstaub sondern auch für NO2 ein neuer Tiefststand ermittelt wurde.

 

Tabelle NO2:

Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstationen Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg und Burtscheid

Jahr

AC-Wilhelmstraße

(Verkehrsstation)

AC-Adalbertsteinweg

(Verkehrsstation)

AC-Burtscheid

(reg. Hintergrund)

2009

56

51

18

2010

56

52

18

2011

51

49

16

2012

52

48

15

2013

50

50

18

2014

50

48

16

2015

50

45

14

EU-Grenzwert

40

40

40

(Hinweis: eine graphische Aufbereitung der NO2-Entwicklung ist in Anlage 4 beigefügt)

 

 

 

 

 

2.3 FAZIT /BEWERTUNG:

 

Zusammenfassend ergeben sich drei wesentliche Erkenntnisse

 

1.Die Entwicklung der Feinstaubbelastung darf als günstig bezeichnet werden; wichtige Maßnahmen des LRP zeigen hier ihren Erfolg. Aachen hat heute kein akutes Feinstaubproblem mehr. Der Anspruch auch in Zukunft ganz im Sinne der Gesundheitsprävention weitere Verbesserungen bei der Feinstaubbelastung zu erzielen und auch in meteorologisch ungünstigen Jahren die Überschreitungstage möglichst niedrig zu halten, bleibt davon unberührt und ist nach wie vor Ziel der Stadt.

 

 

2.Die NO2-Belastung an den „Hot-Spots“ des Verkehrs ist trotz allgemein sinkender Trends mit Werten um die 50 µg/m³ nach wie vor deutlich zu hoch und erfordert die Fortsetzung einer stringenten und ambitionierten Luftreinhaltepolitik. Über die in den nächsten Jahren von moderner Fahrzeugtechnik zu erwartenden Impulse hinaus sollten weitere Maßnahmen angestrebt werden, um den Grenzwert von 40 µg/m³ in den kommenden 5 Jahren einzuhalten.

 

3. Die Hintergrundbelastung für NO2 und PM10 entwickelt sich weiterhin positiv; davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet.

 

 

  1. Zwischenbericht zum Umsetzungsstand

 

3.1 UWZ / Busflottenoptimierung (MF4)

 

Die Umweltzone wurde fristgerecht zum 01. Februar 2016 bei der Stadt Aachen eingeführt. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren. Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb des definierten Gebietes

Hier zusammenfassende Infos und grobe Zahlen zum Umsetzungsstand:

  • ca. 500 Schilder, ca. 150 Standorten im Stadtgebiet (Stadt Aachen und StrassenNRW)
  • Kosten der Beschilderung (ohne Personalaufwand/Orga) knapp 53.000 €, davon entfallen ca. 38.000 € auf die Stadt
  • Einführung und Umsetzung der Umweltzone vom städtischen Presseamt stetig begleitet
  • Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat bis dato ca. 450 Ausnahmegenehmigungen erteilt
  • Überwachung nach Karneval, Anfang Februar 2016 durch das städt. Ordnungsamt Aachen im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung aufgenommen
  • bisher ca. 7.700 Verfahren eingeleitet; meist Formalverstöße

Details sind dem in Anlage 5 beigefügten Zwischenbericht über den Umsetzungsstand des LRP zum 31.03.2016 für die Bezirksregierung Köln (Bearbeitungsstand 24.03.2016) zu entnehmen.

 

 

Gemäß Maßnahme MF4 - Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte (und Subunternehmen) -  soll in den nächsten 3 Jahren die Busflotte zügig modernisiert werden. Details zur ASEAG-Flotte sind dem als Anlage 5 beigefügten Zwischenbericht über den Umsetzungsstand des LRP zum 31.03.2016 für die Bezirksregierung Köln (Bearbeitungsstand 24.03.2016) zu entnehmen.

Mittelfristig ist beabsichtigt, den ÖPNV in Aachen auf elektrische Antriebe umzustellen. Ziel ist, die Schadstoff- und Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren sowie den Lärmpegel in der Stadt zu senken. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie und Ergebnissen von Testfahrten unter realen Betriebsbedingungen ist geplant, bis Ende 2018 insgesamt 15 Batteriegelenkbusse einschließlich der notwendigen Infrastruktur anzuschaffen und einzusetzen. Für die Kosten wurden Zuschüsse (80%) aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragt. Die erforderlichen Finanzmittel für den Eigenanteil wurden in die aktuelle Haushaltsplanung eingestellt. Daneben beabsichtigt die ASEAG weitere 14 Euro6-Dieselfahrzeuge im laufenden Jahr und in 2017 nochmals 9 Euro6-Diesel-Busse anzuschaffen. Ende 2017 entspricht damit der gesamte Fuhrpark der ASEAG mindestens der Schadstoffgruppe 4 „grün“.

 

Nach Informationen der ASEAG wurden bei den Subunternehmen in 2015 und auch bereits 2016 eine große Anzahl an Fahrzeugen neu angeschafft oder mit einem Partikelfilter nachgerüstet. Auch hier werden zum 01.01.2018 nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 „grün“ die Aachener Umweltzone befahren. Das ursprünglich geplante Förderprogramm zur Filternachrüstung bei Subunternehmen ist mit Einführung der Umweltzone, den aktuellen Beschaffungs-Aktivitäten der Subs und auch nach Gesprächen mit ASEAG in dieser Form nicht mehr erforderlich, da die Subunternehmen durch Einführung der Umweltzone ohnehin handeln müssen. Aufgrund neuer Förderkulissen im Bereich Klimaschutz und Radverkehr sollen diese Gelder (80.000 € aus zweckgebundenen Einnahmen Dritter für Maßnahmen des Luftreinhalteplans) umgeschichtet werden.

 

Der aktuelle Bestand und die derzeit geplante bzw. mögliche Entwicklung der Fuhrparke von ASEAG und Subunternehmen können den in Anlage 6 und Anlage 7 beigefügten Grafiken entnommen werden.

 

 

3.2 Restlicher MaSSnahmenkatalog

 

Mit zahlreichen Projekten und Maßnahmen des Luftreinhalteplans wurde bereits begonnen bzw. entsprechende Aktivitäten eingeleitet. Aufgrund der Vielzahl an Arbeiten im Zusammenhang mit der zeitgerechten Umsetzung der Umweltzone und der Beschleunigung der Busflottenoptimierung konnte die Verwaltung aber noch nicht in allen Bereichen umfassend aktiv werden.

In der Juni-Sitzung des Ausschusses soll ausführlicher zu jeder einzelnen Maßnahme des Katalogs berichtet bzw. eine erweiterte Vorlage erstellt werden. Soweit Rückfragen zu einzelnen Maßnahmen bestehen, kann dazu aber bereits in der Mai-Sitzung mündlich berichtet werden.

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Hinweis:

 

Die Kosten der im Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplan Aachen (kurz: LRP) beschriebenen Einzelmaßnahmen sind - soweit bekannt - in den dortigen Maßnahmenblättern bereits dargelegt.

Die erforderlichen Finanzmittel sind - soweit nicht bereits erfolgt - durch die jeweiligen Fachbereiche zu ermitteln und in die kommenden Haushalts- bzw. Finanzplanungen einzustellen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2015 und 2016 ist dies für die im Zeitraum anstehenden Projekte bereits erfolgt.

 

 

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Anlagen

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