Entscheidungsvorlage - FB 45/0673/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Er erkennt den verstärkten Handlungsdruck und –bedarf im Innenstadtbereich an und fasst die Sozialräume 1 bis 6 zu einem „Sozialraumcluster“ zusammen, um somit übergreifende (Ausbau-) Planungen für diese Sozialräume zu unterstützen. 

 

Er beschließt weiterhin, dass die Verwaltung in den Sozialräumen 1 bis 6 – losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen Zielversorgungsquote im U3-Bereich in Höhe von 50 % – bei   Bedarf die Betreuungsplätze über entsprechende Maßnahmen ausbauen kann.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen befasst sich seit Jahren mit dem qualitativen sowie quantitativen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren mit dem Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot zu entwickeln. Als Orientierung für den Ausbau dienen aktuell die politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten von 50 % im U3-Bereich und 97 % im ü3-Bereich. Damit diese Zielversorgungsquoten zeitnah für alle Sozialräume erreicht werden, wurden seitdem von Seiten der Stadt Aachen sämtliche Potenziale an Neubauten und Umwandlungen intensiv ausgeschöpft.

 

Infolge dessen haben sich mit fortschreitendem Ausbau zwei Effekte eingestellt:

Zum einen findet in immer mehr Sozialräumen eine Annäherung an die Zielversorgungsquote im U3-Bereich statt. Mit weiteren Neubauprojekten werden sogar diese Zielversorgungsquoten überschritten. Zum anderen lassen die differenzierten Planungen/Analysen im Ausbaubereich die Vermutung zu, dass die Bedarfe an Betreuungsplätzen je nach Sozialraum unterschiedlich hoch ausfallen können.

 

Ein Grund für diese zum Teil voneinander abweichenden Betreuungsplatzbedarfe sind die Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen, insbesondere zwischen den benachbarten. Dies bedeutet, dass Kinder teilweise nicht in dem Sozialraum eine KiTa besuchen, in welchem sie und ihre Familie wohnhaft sind. Die Gründe hierfür sind individuell und vielfältig. Dennoch handelt es sich um eine nicht zu vernachlässigende Größenordnung. 

 

Daher rücken diese Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen in der Stadt Aachen stärker als neue Prognoseherausforderungen in den Fokus bei künftigen Planungen im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule analysierte daher umfassend die Wanderungsbewegungen im Zeitraum 2008/2009 bis 2017/2018 (10 Jahre). Es konnte festgestellt werden, dass in diesem Zeitraum rund 17.000 Kinder insgesamt (demnach ungefähr 1.700 pro Jahr) gewandert sind.

Ein weiteres Ergebnis der Prüfung war, dass insbesondere im Innenstadtbereich (umfassend die Sozialräume 1 bis 6) verstärkte Wechselbeziehungen untereinander zu beobachten sind. Dies bekräftigt die Einschätzung, diese Sozialräume zu einem sogenannten „Sozialraumcluster“ unter Berücksichtigung ihrer sozialräumlichen Grenzen zusammenzufassen.

 

Es ist zu betonen, dass es sich bei den nachstehenden Ausführungen weder um feststehende Planungen oder Prognosen handelt, sondern ausschließlich um eine erste Projektierung der Thematik. Bei Realisierung von Ausbaumaßnahmen oder Standortentscheidungen sind immer individuell detailliertere Prüfungen der Räume, Wanderungsbewegungen und Wechselwirkungen vorzunehmen. Darüber hinaus sind trotz jetziger inhaltlicher Fokussierung auf den Innenstadtbereich die weiteren Sozialräume und Bezirke bei den Ausbauplanungen von gleicher Relevanz.

 

 

  1. Ergebnisse der Analyse der Wanderungsbewegungen

Im Rahmen der Prüfung der Wanderungsbewegungen konnten die nachstehenden Feststellungen getroffen werden.

 

1)    Verstärkte Einwanderungsbewegung in den Innenstadtbereich (B 0)

Ein Teil der Prüfung umfasste die Analyse der durchschnittlichen Gesamtanzahl der Zu- und Abwanderungen in die einzelnen Bezirke und Sozialräume über den Zeitraum 2008/2009 bis 2017/2018 (10 Jahre) hinweg. Besonders der Innenstadtbereich verzeichnete im betrachteten Zeitraum von 10 Jahren eine deutlich höhere Einwanderungs- als Abwanderungsbewegung mit einer positiven Differenz von 5.072 Kindern (siehe Anlage 1). Insofern kann bestätigt werden, dass eine verstärkte Einwanderungsbewegung in die Innenstadt vorliegt.

 

2)    Kinder werden insgesamt früh in einer KiTa betreut

Weiterhin wurde im Zeitraum 01.08.2018 (Beginn des KiTa-Jahres) bis zum Auswertungsdatum 29.04.2019 untersucht, in welchem Alter Kinder erstmalig eine KiTa besuchen. Im Ergebnis wurden 76,77 % der Kinder bereits in einem Alter von unter drei Jahren in einer KiTa betreut (siehe Anlage 2).

 

Neben der unter Punkt 1) ermittelten erhöhten Einwanderung in den Innenstadtbereich hinein kann somit festgestellt werden, dass Kinder insgesamt in einem frühen Lebensalter erstmalig eine KiTa besuchen. Beide Untersuchungsergebnisse bekräftigen einen steigenden Bedarf an weiteren U3-Plätzen vor allem in der Innenstadt.

 

  1. Ausbaubedarf an U3-Plätzen und KiTa-Neubauten in jedem Sozialraum bei Anpassung der Zielversorgungsquote im U3-Bereich auf 55 % und 60 %

 

Grundlagen der Berechnung:

Kinderzahlen:     Einwohnerdaten zum Stichtag 31.07.2018

Kindertagesstättenbedarfsplanung:  KiTa-Jahr 2019/2020

 

Ausgehend von den Ergebnissen unter Punkt 2 wurden die jeweiligen Ausbaubedarfe sowohl an Betreuungsplätzen als auch an KiTa-Neubauten ermittelt. Als Orientierungspunkte wurden fiktive U3-Versorgungsquoten von 55 % und 60 % gewählt. Die unten dargestellten Bedarfe an neuen Plätzen und KiTas in den jeweiligen Sozialräumen bzw. in den Bezirken ergeben sich nach Realisierung der aktuell geplanten Ausbaumaßnahmen aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020.

Trotz Fokussierung auf den Innenstadtbereich werden die übrigen Sozialräume und Bezirke ebenfalls nachrichtlich mit aufgeführt.

 

 

 

 

 

3.1 Ermittlung der noch verbleibenden Ausbaubedarfe an neuen U3-Plätzen auf Sozialraumebene

SR

Ausbaubedarf VQ 55 %

Ausbaubedarf VQ 60 %

1

4

54

2

8

34

3

52

83

4

12

28

5

68

108

6

78

111

7

38

60

8

26

47

9

10

23

10

3

15

11

-4

19

12

45

69

13

-26

-16

14

0

8

Ges.

315

645

 

Hinweis: Die oben dargestellten Ausbaubedarfe können im Rahmen künftiger Kindertagesstättenbedarfsplanungen variieren.

 

3.2 Ermittlung der benötigten Anzahl neuer KiTas

 

Prämissen zur Ermittlung der benötigten Anzahl an KiTas:

 

  1. Annahme: pro neue Kita können durchschnittlich 85 Plätze geschaffen werden.
  2. Annahme: es werden nur 6-gruppige Kitas gebaut
  3. Annahme: pro U3-Platz wird ein ü3-Platz geschaffen (Beispiel zur Erreichung der 55 %-Quote= bei 315 neuen U3-Plätzen werden auch 315 ü3-Plätze geschaffen = 630 Plätze insgesamt)
  4. 630 neue Plätze bei durchschnittlich 85 Plätzen pro Kita ergeben genau 7,4 neue Kitas (gerundet: 8 Kitas)
  5. Benötigte Grundstücksfläche (bei Erdgeschosskitas): pro U3-Gruppe werden 185 qm Innenfläche und pro ü3-Gruppe 160 qm Innenfläche benötigt, zusätzlich 1.200 qm Außenfläche. Bei einer 6-gruppigen Kita benötigt man somit 2.500 qm (3x185 qm + 3x160 qm + 1.200 qm)
  6. Bei 8 Neubauten x 2.500qm = 20.000 qm benötigte Gesamtfläche

 

 

 

 

 

 

VQ U3-Bereich auf 55 %

VQ U3-Bereich auf 60 %

SR

Anzahl Kinder

im SR (U3+ü3)

%-Anteil an Gesamt-kinderzahl

Bedarf neue KiTas

Bedarf neue KiTas

Genau

Gerundet

Genau

Gerundet

1

1891

14,26%

1,14

1

2,14

2

2

963

7,26%

0,58

1

1,10

1

3

1298

9,79%

0,78

1

1,47

1

4

646

4,87%

0,39

0

0,73

1

5

1532

11,55%

0,92

1

1,73

2

6

1416

10,68%

0,85

1

1,60

2

7

902

6,81%

0,54

1

1,02

1

8

836

6,31%

0,50

0

0,95

1

9

543

4,10%

0,33

0

0,61

1

10

491

3,70%

0,30

0

0,56

1

11

951

7,17%

0,57

1

1,08

1

12

1013

7,64%

0,61

1

1,14

1

13

425

3,21%

0,26

0

0,48

0

14

352

2,66%

0,21

0

0,40

0

Ges.

13.259

100,00 %

8

8

15

15

 

Hinweis zur Berechnung des Bedarfs an neuen KiTas:

%-Anteil an Gesamtkinderzahl * Anzahl benötigter KiTas (siehe Prämisse Nr. 4)

Beispiel für SR 1: 14,26 % * 8 KiTas / 100 = 1,14 neue KiTas.

 

Allgemeine Hinweise:

(1)           Festzustellen ist, dass die Rundung der spitz ausgerechneten Bedarfe an Neubauten nicht in dem Maße gelingt, dass die Endsumme der gerundeten Anzahl mit der Endsumme der spitz ausgerechneten Anzahl übereinstimmt, sodass manuell eine Begradigung erfolgt ist.

(2)           Die obige Verteilung der Neubauten orientiert sich an den Kinderzahlen zum 31.07.2018. Dies bedeutet, dass sich die Verteilung je nach Kinderzahlen verändern kann. Damit die Ergebnisse der Auswertung in künftige Prognosen einfließen können, ist eine Betrachtung mehrerer Vergleichsjahre sinnvoll.

(3)           Grundsätzlich wird im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsführung ein Neubau als 5- bis 6-gruppige Einrichtung geplant mit der Folge, dass neben den neuen U3-Plätzen auch eine größere Anzahl neuer ü3-Plätze geschaffen werden würde. Sofern dies zu einer potenziellen Überversorgung im ü3-Bereich in einem Sozialraum führen würde, müssten träger- und einrichtungsübergreifend Umwandlungen von ü3- zu U3-Plätzen geprüft werden. Dies wurde zwar an dieser Stelle gesehen, war aber nicht Gegenstand der Prüfung zu Punkt 3.2.

 

 

 

  1. Ergebnis und Vorschlag der Verwaltung:

Auf Grundlage der dargestellten Auswertungen und Erkenntnisse im Bereich der Wanderungsbewegungen schlägt die Verwaltung vor, den Innenstadtbereich mit den Sozialräumen 1 bis 6 unter Berücksichtigung der bezirklichen Grenzen künftig zu einem „Sozialraumcluster“ zusammenzufassen und somit übergreifende (Ausbau-) Planungen für diese Sozialräume zu unterstützen. 

 

Erläuterungen und weitere Aspekte:

Für den gesamten Innenstadtbereich wird gemäß der Kindertagesstättenbedarfsplanung für 2019/2020 im U3-Bereich eine Versorgungsquote in Höhe von 45,47 % durchschnittlich erreicht. Nach Fertigstellung der dort geplanten Ausbaumaßnahmen verbessert sie sich nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen auf 49,29 %. Zwar wird somit die derzeitige, politisch beschlossene Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich so gut wie erreicht. Dennoch ist es geboten, frühzeitig eine Bewertung der Bedarfslage durchzuführen, um den weiteren Platzausbau rechtzeitig zu fördern. Hierzu gehört, nicht nur jeden Sozialraum eigenständig und isoliert zu betrachten, sondern auch vorhandene Wechselbeziehungen zwischen den Sozialräumen künftig weiterhin verstärkt mit zu betrachten und daraus entsprechende Schlüsse für die Planungen sowie insbesondere den Betreuungsplatzausbau zu ziehen.

 

Auswirkungen:

Neue Betreuungsplätze lassen sich aktuell jedoch vorrangig fast nur noch über Neubauten realisieren. Für den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule werden allerdings sowohl eine eigenständige Reservierung von potenziellen KiTa-Flächen im Stadtgebiet als auch die Kommunikation mit möglichen Investoren bei der Einplanung von KiTas in ihren Projekten derzeit erschwert, wenn die Zielversorgungsquote in dem betreffenden Sozialraum erreicht bzw. nahezu erreicht wird. Nach Fertigstellung der geplanten Ausbaumaßnahmen würde in den Sozialräumen 1 (Zentrum/Soers), 2 (Hochschulviertel/Hörn) und 4 (Süd-West) die Zielversorgungsquote von 50 % überschritten, sodass noch wenig bis kein Handlungsspielraum auf Seiten der Verwaltung verbleibt. 

 

Gleichzeitig bekräftigen die durchgeführten Prüfungen, dass eine deutlich höhere Einwanderungs- als Abwanderungsbewegung in den Innenstadtbereich vorliegt (siehe Nr. 2, Punkt 1). Hinzu kommt, dass Kinder überwiegend in frühem Alter in einer KiTa betreut werden (siehe Nr. 2, Punkt 2). Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen steigt somit kontinuierlich an.

 

Dies wird bedingt durch den Wunsch einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welcher dem aktuellen gesellschaftlichen Wandel zugrunde liegt. Dieser Wunsch wird zudem von Seiten der Gesetzgebung und der aktuellen Rechtsprechung unterstützt, zum einen durch die Verankerung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr (§ 24 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]) und zum anderen durch verschiedene gerichtliche Urteile zur Durchsetzung des Rechtsanspruches. Nicht zuletzt hat die Stadt Aachen in ihren Rollen als öffentliche Trägerin der Jugendhilfe und somit als Anspruchs- und Klagegegnerin dafür Sorge zu tragen, dass gemessen an den Bedarfen der Eltern ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

 

Weitere Erkenntnisse könnten kleinräumige Bevölkerungsprognosen liefern. Besonders für die Außenbezirke (Sozialräume 7 bis 14) wird dies interessant, da mithilfe der Prognosen überprüft werden kann, ob sich Veränderungen in den Bevölkerungsstrukturen und sich infolge dessen Änderungen der Bedarfe für die Kinderbetreuung ergeben. Leider liegt für die Stadt Aachen eine dezidierte Bevölkerungprogonse insbesondere für die Entwicklung der altersrelevanten Altersgruppe und sozialräumliche Verteilung noch nicht vor.

 

Was allerdings bereits zum aktuellen Zeitpunkt unbestritten ist, ist die verstärkte Einwanderungsbewegung und damit der höhere Bedarf im Innenstadtbereich. Die aktuelle Situation lässt daher  vermuten, dass eine Zielversorgungsquote von 50 %, zumindest im Innenstadtbereich, nicht ausreichend ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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