Entscheidungsvorlage - FB 61/1019/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtteilperspektive Zukunft Forst
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; FB 52 - Fachbereich Sport; FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 68 - Mobilität und Verkehr; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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Sep 25, 2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 26, 2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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Sep 26, 2024
| |||
●
Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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Oct 2, 2024
| |||
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 8, 2024
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 8, 2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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Oct 8, 2024
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 10, 2024
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 29, 2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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Nov 5, 2024
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Nov 6, 2024
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss beschließt die Stadtteilperspektive als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Stadtteils Forst. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Stadtteilperspektive ein Handlungsprogramm für den gesamten Stadtteil zu erarbeiten. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Erarbeitungsprozess für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept für einen Teilbereich des Betrachtungsraums Forst fortzusetzen und den Grundantrag zur Städtebauförderung für ein Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt“ für den Herbst 2026 vorzubereiten.
Erläuterungen
In einer ausführlichen Beratungsfolge vom 05.12.2023 bis zum 14.02.2024 wurde die Politik über den Sachstand zum Erarbeitungsprozess eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Forst / Schönforst / Driescher Hof sowie über die anstehenden Änderungen der Städtebauförderrichtlinien informiert (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/0790/WP18). Aufgrund der neuen Anforderungen an die Inhalte und Ausrichtung an ein integriertes Stadtentwicklungskonzept wurde die Verwaltung von der Politik im Februar 2024 beauftragt, den bisherigen Erarbeitungsprozess an die neuen rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Auf der Grundlage der bisherigen Arbeitsergebnisse und unter Berücksichtigung der in 2024 vorgesehenen weiteren Meilensteine hat die Verwaltung daher die Bearbeitung des bisherigen Konzeptentwurfes als integrierte „Stadtteilperspektive“ mit räumlicher Wirkung und sozialem Fokus in dem gesamten Betrachtungsraum Forst fortgesetzt. Die nun abgeschlossene Perspektive wird hiermit als Handlungskonzept für die zukünftige Entwicklung von Forst der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.
In einem nächsten Schritt wird das Handlungskonzept in ein Handlungsprogramm überführt, in dem weitere räumliche und inhaltliche Prioritäten festgelegt werden müssen.
Beteiligungsprozess in 2023/24:
Gemeinsam mit dem Büro plan-lokal ist die Verwaltung bereits im März 2023 in einen umfangreichen, öffentlichen Beteiligungsprozess gestartet. Mit den Zukunftswerkstätten wurde im März 2024 dieser Beteiligungsprozess abgeschlossen. Folgende Beteiligungsformate wurden mit plan-lokal in 2023 und 2024 durchgeführt:
- Akteur*innenworkshop am 01.03.2023
- Auftaktveranstaltung und Start von PLAN-PORTAL (Onlinebeteiligung) am 22.03.2023
- „Streifzüge“ (Spaziergänge und Fahrradtour) im Mai und Juni 2023
- verschiedene Formate, eingebettet in die Festwoche der Stadtteilkonferenz im Mai 2023 (z.B. Walking Acts als aufsuchende Formate)
- PLAN-PORTAL vom 22.04. – 22.05.2023 / Onlinebeteiligung
- Workshop Stadtteilkonferenz und Lenkungsgruppe, 20.06.2023
- Quartiersdialoge in den Teilräumen und Start der 2. Phase der Onlinebeteiligung PLAN-PORTAL im Januar und Februar 2024
- Zukunftswerkstätten I und II am 03.02. und 24.02.2024
- Kinder- und Jugendbeteiligung:
- „Ortsabdruck“ am 23.06.2023
- Actionbound Mai – Juli 2023
- PLACEm-App November 2023 – Januar 2024
- Zukunftswerkstatt für Kinder und Jugendliche im März 2024
Dokumentationen der ausgewerteten Beteiligungsformate sind öffentlich einsehbar unter:
Ergänzend zu den Beteiligungsformaten, die spezifisch im Rahmen der Stadtteilperspektive stattfanden, war das Quartiersmanagement mit dem „mobilen Stadtteilbüro“ im Quartier regulär präsent und konnte durch weitere niederschwellige Beteiligungsformate zusätzliche Anwohner*innen erreichen. In Form von persönlichen Gesprächen und mithilfe einer mobilen Pinnwand, die mit Ideen, Anregungen und Problemlagen befüllt wurde, konnten so zum Beispiel in Elterncafés der Schulen, KiTas oder Seniorencafés sowie bei Gemeindetreffen und Nachbarschaftstreffs weitere Impulse für die Stadtteilperspektive gewonnen werden.
Auch die Politik wurde im Rahmen unterschiedlicher Formate kontinuierlich informiert und in den laufenden Erarbeitungsprozess eingebunden:
- interfraktionelles Gespräch am 21.06.2022
- Politikworkshops am 31.08.2023 und am 21.11.2023
- Information und Austausch in den Fraktionen im Januar 2024
- Lenkungsgruppe, regelmäßige Sitzungen seit April 2023
Im August 2023 wurde das Büro plan-lokal zusätzlich mit der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für Forst beauftragt. Ziel des Mobilitätskonzeptes ist es, wesentliche Handlungserfordernisse in diesem Themenfeld zu konkretisieren und Ziele sowie Maßnahmen zu definieren, die in die Stadtteilperspektive einfließen sollen. Am 11.04.2024 hat das Büro plan-lokal einen verwaltungsinternen Workshop zum Thema Mobilität durchgeführt. Zusätzlich zur Einbindung der fachlichen Expertise der Verwaltung inkl. auch aus der Kommission barrierefreies Bauen haben Vertreter*innen der Aseag teilgenommen. Die Ergebnisse aus dem Mobilitätskonzept sind parallel zum laufenden Erarbeitungsprozess in das Konzept zur Stadtteilentwicklung integriert worden. Das Mobilitätskonzept ist somit als Fachkonzept eine Anlage der Stadtteilperspektive (Anlage 2).
Die vorliegende Stadtteilperspektive (Anlage 1) ist das Ergebnis eines sehr umfangreichen Beteiligungsprozesses. Auf der Grundlage einer ausführlichen Bestandsanalyse und -bewertung umfasst die Stadtteilperspektive eine Entwicklungsstrategie „Zukunft Forst“ mit einem verbindenden Leitbild. In einem anschließenden Maßnahmenkonzept werden die Ideen und Maßnahmen teilraumbezogen definiert und konkretisiert. Den Abschluss des Konzeptes bietet ein Blick auf die Umsetzung und Verstetigung. Ziel ist der Aufbau von nachhaltigen Strukturen und Prozessen, durch die eine kontinuierliche Weiterverfolgung der Entwicklungsziele in den nächsten Jahren gewährleistet werden kann.
Die Stadtteilperspektive wird die Grundlage für die Stadtteilentwicklung in Forst in den nächsten Jahren sein. Das Gesamtkonzept bietet nun die Grundlage für weitere integrierte Konzepte (ggf. für Teilbereiche), die Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen, die Akquise von Fördermitteln und Klärung von Finanzierungszugängen, die Bündelung öffentlicher und privater Ressourcen sowie die weitere Partizipation und Mitbestimmung im zukünftigen Entwicklungsprozess.
Ausblick
Nach der Beschlussfassung durch die Politik soll die Stadtteilperspektive der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Hier möchte die Verwaltung gerne an die bereits erfolgreich durchgeführten Quartiersdialoge als Beteiligungsformat anknüpfen. Vorgesehen ist ein offenes Dialogangebot in allen Teilräumen mit dem Ziel, allen Interessierten einen Überblick über die Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses der Stadtteilperspektive zu geben und das Maßnahmenkonzept für den jeweiligen Teilraum vorzustellen. In Gesprächen kann auf die Fragen der Besucher*innen bedarfsgerecht und ganz konkret eingegangen werden. Auch soll im Rahmen dieses Formates deutlich gemacht werden, dass alle Akteur*innen, Bewohner*innen und Institutionen im gelaufenen und fortzuführenden Prozess sehr wichtige Beiträge geleitstet haben, um mit dieser Stadteilperspektive die Zukunft von Forst weiter aktiv mit zu gestalten. Die Stadtteilperspektive als Grundgerüst für die zukünftigen Entwicklungen im Stadtteil Forst mit seinen unterschiedlichen Teilräumen stellt nicht das Ende eines Prozesses dar, sondern ist ein wichtiger Meilenstein in einem langjährigen, schrittweise umzusetzenden Entwicklungsprozess, der nur mit einer weiteren kontinuierlichen Einbindung der Menschen vor Ort erfolgreich vorangehen kann.
Auf der Grundlage der Stadtteilperspektive sind nun die Handlungsschwerpunkte für die jeweiligen Teilräume zu definieren und Maßnahmen und Planungsleistungen zu konkretisieren. Parallel sollen einzelne Maßnahmen und Aktionen im Betrachtungsraum angestoßen und in die Umsetzung gebracht werden, damit ein Mehrwert des Prozesses bereits zeitnah, aber auch über die nächsten Jahre verteilt sichtbar wird. Entsprechende Maßnahmen und Aktionen werden aus den Ergebnissen der Beteiligungsformate abgeleitet, die gemeinsam mit dem Planungsbüro plan-lokal mit unterschiedlichen Zielgruppen im Erarbeitungsprozess zur Stadtteilperspektive durchgeführt wurden. Außerdem gilt es, bereits laufende Projekte und Maßnahmen im Betrachtungsraum von städtischer Seite sowie von externen Akteur*innen im Zusammenhang zu betrachten und gemeinsam neue Entwicklungsimpulse zu setzen (Anlage 3).
Am 01.01.2024 sind die neuen Städtebauförderrichtlinien in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Anforderungen an die Inhalte und Ausrichtung auch an ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept war es erforderlich, den Erarbeitungsprozess zum ISEK Forst an die neuen Anforderungen anzupassen, da die zukünftigen Fördergebiete mit einem kompakten Gebietszuschnitt in ihrer Komplexität und ihrem Umfang reduziert werden sollen. Mit der Beantragung von Maßnahmen wird zudem eine höhere Vorbereitungstiefe gefordert. Mit diesen geplanten Änderungen sollen wichtige städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen schneller in die Umsetzung zu kommen.
Ziel der Verwaltung ist es daher, in einem nächsten Schritt auf der Grundlage der vorliegenden Stadtteilperspektive einen Grundantrag für das Städtebauförder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ vorzubereiten. Gemeinsam mit der Politik und der Lenkungsgruppe gilt es, eine räumliche Abgrenzung als tragfähige und begründete Grundlage für ein Programmgebiet der Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ zu erarbeiten. Darauf aufbauend soll ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept für diesen Raum erstellt werden, das zur Beantragung von Städtebauförderung abverlangt wird. Zusätzlich gilt es unter anderem zu prüfen, welche weiteren Förderkulissen für die in der Stadtteilperspektive definierten Projekte und Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können.
Der Grundantrag für das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ für das räumlich noch zu definierende Programmgebiet soll voraussichtlich im September 2026 gestellt werden. Aufgrund der geforderten, höheren Vorbereitungstiefe für die Beantragung von Maßnahmen ist ein längerer Vorlauf erforderlich. Grundsätzlich könnte ein Grundantrag bereits in 2025 gestellt werden, allerdings mit nicht ausreichend qualifizierten Planunterlagen. Dadurch würde eine so genannte „Förderpause“ von einem Jahr eintreten, in welcher die geforderten Detaillierungsgrade und Leistungsphasen erarbeitetet und nachgereicht werden müssten. Ein vollständiger Grundantrag mit einem finalen Gesamtbudget läge somit auch erst nach zwei Jahren Vorbereitungszeit in 2026 vor. Wichtig ist allerdings, dass die so erforderliche „Förderpause“ dann schon auf die zulässige Programmlaufzeit von insgesamt 10 Jahren angerechnet würde.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Antrag erst mit Erreichen der geforderten Planungstiefe in 2026 zu stellen, um somit auch die sechs Jahre des insgesamt zulässigen Durchführungszeitraums plus vier Jahre Umsetzungszeitraum voll in Anspruch nehmen zu können. Die Stadt rechnet dann mit einer Bewilligung des Grundantrages in Verbindung mit der ersten Förderstufe im Herbst 2027 und somit mit einer finanziellen Unterstützung des Gesamtprojektes in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten.
Die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Beantragung von Städtebauförderung stellt nur einen Baustein aus der vorliegenden Stadtteilperspektive für den Betrachtungsraum Forst dar. Im weiteren Prozess werden die in der Stadtteilperspektive beschriebenen Handlungsansätze aus den jeweiligen Handlungsfeldern aktiv weiterverfolgt, Maßnahmen konkretisiert, und für Projekte, die nicht im Rahmen bestehender finanzieller und personeller Ressourcen umgesetzt werden können, weitere Förderzugänge und Ressourcen akquiriert. Besonders mit Blick auf den großen Gesamtbetrachtungsraum bedarf es hierfür eines konkreten Handlungsprogramms und des Zusammenwirkens verschiedener Dienststellen der Verwaltung.
Betrachtet man das Handlungsfeld Wohnen steht unter anderem die öffentliche Wohnraum- und Modernisierungsförderung zur Schaffung von bezahlbarem, qualitätsvollem Wohnraum im Fokus. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration befindet sich bereits im Austausch mit der Wohnungswirtschaft, z.B. hinsichtlich Sanierungsstrategien und Mietpreis-/Belegungsbindungen und einer aktiven Mitwirkung bei der Stadtteilentwicklung. Auch weitere Projekte, wie die Sanierung der Übergangswohnheime, eine Energiekarawane und das Thema Bauen und Wohnen in Gemeinschaft werden verwaltungsintern bereits bearbeitet. Auch wurde im Erarbeitungsprozess der Stadtteilperspektive ein großer Fokus auf soziale Themen gelegt, da dieses Handlungsfeld auch in Zukunft ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt zur Verbesserung der Lebenssituation und des Alltags der Menschen vor Ort in den Quartieren sein wird. Gezielte, niedrigschwellige Maßnahmen und Projekte zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, zur Stärkung nachbarschaftlicher Strukturen, nachhaltiger Integration und sozialer Teilhabe, zur Ausbildung von Identitäten sowie zu den Themen Kultur und Bildung sind in der Stadtteilperspektive enthalten. Dabei befinden sich innerhalb eines Maßnahmensteckbriefes mehrere, kleinteilige Projektbausteine, die bedarfsorientiert in allen Teilräumen verteilt umgesetzt werden.
Mit dem Start in den Beteiligungsprozess zur Stadtteilperspektive wurden bereits viele Projektideen aus der Bürgerschaft formuliert und konkretisiert. Es haben sich neben den bestehenden Netzwerken (z.B. die seit mehr als 30 Jahren bestehende Stadtteilkonferenz) neue Arbeitskreise gebildet und ruhende Strukturen wurden wieder aktiviert und ausgebaut (z.B. Akteur*innengemeinschaft rund um den Pappelweiher / Arbeitskreis Unterforst rund um St. Bonifatius). Diese Strukturen gilt es in Zukunft weiter zu unterstützen und zu stärken.
Verwaltungsintern wird der Prozess seit Mai 2022 durch eine Projektgruppe begleitet. Die verwaltungsinterne Projektgruppe ist entlang der Aufgaben und thematischen Schwerpunkte besetzt. Sie wird den, auch nach Beschluss der Stadtteilperspektive, fortzuführenden Stadtentwicklungsprozess in einem Turnus von ca. vier bis sechs Monaten weiter fachlich begleiten.
Die im April 2023 gegründete Lenkungsgruppe hat den gesamten Erstellungsprozess der Stadtteilperspektive strategisch begleitet. Die Lenkungsgruppe besteht aus Vertreter*innen der Fraktionen und aus Vertreter*innen unterschiedlicher Institutionen und Zielgruppen aus dem Betrachtungsraum sowie aus der Verwaltung. Die kontinuierliche Einbindung der Fachlichkeit der Verwaltung sowie der Politik und der Akteur*innen als Expert*innen vor Ort im Rahmen der Projektgruppe und der Lenkungsgruppe hat sich im laufenden Prozess bewährt. Daher sollen diese Strukturen, unterstützt durch die bereits bestehenden und neu sich entwickelnden Netzwerke, auch in Zukunft weitergeführt werden.
„Wir wachsen zusammen“ – eine gemeinsame Vision für die Zukunft in Forst
Im Rahmen des zurückliegenden Erarbeitungsprozesses zur Stadtteilperspektive wurde ein Leitbild für den anstehenden Prozess entwickelt: „Mitten in Forst – Mitten verbinden – Mitten im Grünen“. Das Quartiersmanagement, in Zusammenarbeit mit der Lenkungsgruppe und den Menschen vor Ort, hat sich das Ziel gesetzt, auf dieser Grundlage für den weiteren Prozess eine gemeinsame Vision zu schaffen, die von allen Bewohner*innen und Akteur*innen aus den unterschiedlichen Teilräumen getragen wird und eine verbindende, leicht verständliche Klammer für den gestarteten Entwicklungsprozess darstellen kann. Mit dem übergreifenden Motto „Wir wachsen zusammen“ als Kampagne für den gesamten Stadtteil Forst soll die Identifikation mit dem weiteren Stadtentwicklungsprozess gestärkt und die Sichtbarkeit von Projekten und Angeboten im Stadtteil deutlich erhöht werden.
Alle bisher angestoßenen und anstehenden Prozesse, Maßnahmen und Projektideen im Rahmen der Stadtteilperspektive sowie die Angebote des Quartiersmanagements können unter diesem Motto zusammengefügt werden. Ziel der Kampagne ist es, im Stadtteil mehr Bewusstsein für den angestoßenen Prozess zu schaffen und eine Mitverantwortung für den eigenen Lebensraum zu fördern. Zur Entwicklung eines Leitmotivs wurde ein Büro beauftragt. So schafft das Motto „Wir wachsen zusammen“ auch einen Wiedererkennungswert im gesamten Stadtteil und darüber hinaus.
Kosten und Finanzierung
Das Auftragsvolumen für den Erarbeitungsprozess der Stadtteilperspektive Zukunft Forst liegt bei insgesamt rund 160.000 € brutto. Parallel zur Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ wurde auch das Mobilitätskonzept Forst beauftragt. Die Ergebnisse wurden in die Stadtteilperspektive integriert. Das Auftragsvolumen für das Mobilitätskonzept liegt bei rund 35.000 € brutto. In 2023 sowie Anfang 2024 wurden insgesamt zwei Abschlagsrechnungen für die Stadtteilperspektive in Höhe von insgesamt rund 139.000 € und für das Mobilitätskonzept in Höhe von rund 19.500 € beglichen. Die noch erforderlichen Restmittel stehen im Haushalt unter dem PSP-Element 4-090101-055-5 ISEK Forst Driescher Hof zur Verfügung.
Die Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ inkl. dem Mobilitätskonzept stellt die Grundlage zur Beantragung von Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ des Landes und des Bundes sowie der Akquise weiterer Fördermittel dar.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
X |
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|
|
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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4-090101-055-5 ISEK Forst Driescher Hof |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024* |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
156.106,80 |
156.106,80 |
150.000 |
150.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
156.106,80 |
156.106,80 |
150.000 |
150.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 56.106,80 €
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
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|
|
nicht |
|
X |
|
nicht bekannt |
Begründung
Gemeinsam mit dem Büro plan-lokal hat die Stadt Aachen eine Stadtteilperspektive als Grundlage für die Zukunft des Stadtteils Forst erarbeitet. Auf der Grundlage der Stadtteilperspektive sind in einem nächsten Schritt die Handlungsschwerpunkte für die einzelnen Teilräume zu definieren und Maßnahmen und Planungsleistungen zu konkretisieren. Die Bedeutung der ersten Maßnahmen und Aktionen für den Klimaschutz / die Klimafolgenanpassung ist derzeit nicht bekannt bzw. kann nicht ermittelt werden. Grundsätzlich lassen integrierte Planungsprozesse ein hohes Maß an Synergieeffekten sowie Ausgleich unter den einzelnen fachlichen Belangen erwarten. Der Fokus auf die übergeordneten und durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung (und damit insbesondere die Ziele des Klimaschutzes sowie der Klimafolgenanpassung) bleiben dabei gewahrt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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32,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
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10,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
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598 kB
|