Entscheidungsvorlage - FB 36/0347/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

WLA, MoA, PLA, AUK, AAWR: Der Ausschuss bewertet das Gutachten von GERTEC, „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 als Umsetzung des im Mai 2022 vom Rat der Stadt erteilten Auftrages zur Übernahme des Klimaentscheides. Gleichzeitig beurteilt er das Gutachten als geeignete und richtungsweisende Grundlage für die Fortschreibung des Aachener Klimaschutz-Fahrplans und als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen:

  1. die Verwaltung zu beauftragen bis zu den Haushaltsberatungen 2024 ein strukturell (Governance, Steuerung, Messung, Evaluation) und inhaltlich (Handlungsfelder) umsetzbares Handlungsprogramm zu erarbeiten. Vor der Sommerpause 2024 ist dem Rat dazu ein Bericht vorzulegen, welche Aktivitäten des Gutachtens wie in die Haushaltsberatungen 2025 integriert werden sollen. Die heute bereits im Haushalt verankerten Haushaltsansätze sind dabei zu berücksichtigen.

In diesem Kontext soll auch aufgezeigt werden, wie zentrale Steuerungstools der Stadtverwaltung (Haushaltsteuerung, Vergabe, Personal etc.) noch besser auf das Ziel der Klimaneutralität einzahlen können. Auch die anderen mitwirkenden Fachbereiche werden hierfür beauftragt, die in ihrer Federführung liegenden Maßnahmen zu bewerten und Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten. Zentrale und handlungsleitende Frage soll hierbei die Wirkung auf die Klimaneutralität bzw. die Einsparung von Treibhausgasemissionen sein. Maßnahmen mit großer Klimawirkung, hoher Wirtschaftlichkeit und schneller Umsetzbarkeit sind zu priorisieren. Die Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  1. die Verwaltung zu beauftragen, die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes erforderlichen Personalbedarfe maßnahmenscharf zu ermitteln und die Ergebnisse den jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  2. die Verwaltung zu ermächtigen, die Elemente des Gutachtens, die für die Erstellung des Stadtvertrages im Rahmen der EU-Mission 100 Klimaneutrale und intelligente Städte (CNSC) geeignet sind, zu verwenden, soweit diese keine erweiterten finanziellen oder sonstigen kommunalen Verpflichtungen auslösen.
  3. die Verwaltung zu beauftragen, die Förder- und Unterstützungsoptionen der EU-Mission CNSC umfassend zu prüfen und die politischen Gremien regelmäßig zu informieren. Der Ausschuss setzt darauf, durch die Beteiligung an der EU-Mission CNSC von Land, Bund und EU weitere Förder- und Unterstützungsoptionen für alle im Klimaschutz aktiven Akteure der Stadtgesellschaft (Verwaltung, Unternehmen, Landeseinrichtungen, etc.) zu erschließen.
  4. zu bekräftigen, die bereits beschlossenen und erfolgreich laufenden Maßnahmen des IKSK 2020 mit hoher Intensität weiterzuverfolgen.

Rat: Der Rat der Stadt bewertet das Gutachten von GERTEC, „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 als Umsetzung seines im Mai 2022 erteilten Auftrages zur Übernahme des Klimaentscheides. Gleichzeitig beurteilt er das Gutachten als geeignete und richtungsweisende Grundlage für die Fortschreibung des Aachener Klimaschutz-Fahrplans und als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität.

  1. Er beauftragt die Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen 2024 ein strukturell (Governance, Steuerung, Messung, Evaluation) und inhaltlich (Handlungsfelder) umsetzbares Handlungsprogramm zu erarbeiten. Vor der Sommerpause 2024 ist dem Rat dazu ein Bericht vorzulegen, welche Aktivitäten des Gutachtens wie in die Haushaltsberatungen 2025 integriert werden sollen. Die heute bereits im Haushalt verankerten Haushaltsansätze sind dabei zu berücksichtigen.

In diesem Kontext soll auch aufgezeigt werden, wie zentrale Steuerungstools der Stadtverwaltung (Haushaltsteuerung, Vergabe, Personal etc.) noch besser auf das Ziel der Klimaneutralität einzahlen können. Auch die anderen mitwirkenden Fachbereiche werden hierfür beauftragt, die in ihrer Federführung liegenden Maßnahmen zu bewerten und Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten. Zentrale und handlungsleitende Frage soll hierbei die Wirkung auf die Klimaneutralität bzw. die Einsparung von Treibhausgasemissionen sein. Maßnahmen mit großer Klimawirkung, hoher Wirtschaftlichkeit und schneller Umsetzbarkeit sind zu priorisieren. Die Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes erforderlichen Personalbedarfe maßnahmenscharf zu ermitteln und die Ergebnisse den jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Elemente des Gutachtens, die für die Erstellung des Stadtvertrages im Rahmen der EU-Mission 100 Klimaneutrale und Intelligente Städte (CNSC) geeignet sind, zu verwenden, soweit diese keine erweiterten finanziellen oder sonstigen kommunalen Verpflichtungen auslösen.

 

  1. Der Rat setzt darauf, durch die Beteiligung an der EU-Mission CNSC von Land, Bund und EU weitere Förder- und Unterstützungsoptionen für alle im Klimaschutz aktiven Akteure der Stadtgesellschaft (Verwaltung, Unternehmen, Landeseinrichtungen, etc.) zu erschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Optionen der EU-Mission umfassend zu prüfen und die politischen Gremien regelmäßig zu informieren.

 

  1. Der Rat der Stadt bekräftigt, die bereits beschlossenen und erfolgreich laufenden Maßnahmen des IKSK 2020 mit hoher Intensität weiterzuverfolgen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Begründung:

Ausgehend von der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen zum Einwohner*innenantrag „Aachen klimaneutral 2030“ wurde verwaltungsseitig eine Fortschreibung des IKSK 2020 beauftragt. Die Verwaltung legt jetzt mit dem Gutachten der Gertec GmbH „Der Weg: Aachen Klimaneutral 2030“ ein Strategiekonzept vor, das die kommunalen Handlungsoptionen adressiert und dem Ziel Klimaneutralität 2030 zu erreichen bestmöglich gerecht wird.

Der folgende Zeitstrahl verdeutlicht die nächsten Schritte hin zur Klimaneutralität 2030:

Darstellung: Stadt Aachen 2023

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept im Jahr 2020 wurden 70 Maßnahmen beschlossen mit dem Ziel, bis 2030 50% der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Durch die Fortschreibung des IKSK sollen die bestehenden Aktivitäten beschleunigt und ein erweitertes Handlungsprogramm beschlossen werden. Nach Beschluss des Rates im Februar 2024 wird ein konkretes Handlungskonzept entwickelt, das Grundlage für die Haushaltsberatungen 2025 sein soll.

 

Rückblick

Nach Ausruf des Klimanotstandes im Sommer 2019 hat sich die Stadt per Ratsbeschluss vom 22. Januar 2020 zur CO2-Neutralität ab 2030 bekannt. Im Jahr 2020 hat die Stadt Aachen erstmalig ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK 2020, Beschluss 26.8.2020) und damit ein stimmiges, fachübergreifendes und ambitioniertes Aufgabenpaket zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen beschlossen. Für die Umsetzung zahlreicher Bausteine bzw. Maßnahmen des IKSK wurden von diversen Verwaltungsbereichen erhebliche Kraftanstrengungen erbracht. Um die gestellte (große) Aufgabe zu meistern, wurden neben der Einrichtung von bis zu 25 zusätzlichen Personalstellen auch beachtliche investive und konsumtive Finanzmittel in die Haushaltsplanung eingestellt. Erstmalig in der 30-jährigen Geschichte des Aachener Klimaschutzes erfolgte damit eine klare und auf Dauerhaftigkeit angelegte Verankerung des Klimaschutzes in der Stadtverwaltung.

Einige Maßnahmen des IKSK 2020 sind seitdem abgeschlossen bzw. befinden sich noch in der Umsetzung; die meisten dieser Maßnahmen stärken die lokale Wirtschaft, liefern ihren Beitrag zur Treibhausgas-Minderung, erhöhen die Lebensqualität und die lokale Resilienz gegenüber Krisen und steigern gleichzeitig das Gewerbesteueraufkommen und somit die Finanzkraft der Stadt. Beispielhaft werden hier genannt:

a) der mit Einführung der Solarförderung potentiell angestiegene Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohngebäuden. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 12-mal so viele Photovoltaik-Anlage installiert wie 2017; allein in diesem Jahr werden ca. 1.500 – 1.800 Anlagen mit einer Leistung von deutlich über 10 Megawatt gebaut. Der auf Grund der Marktsituation verhalten anlaufende Ausbau der Solarstromerzeugung auf städtischen Gebäuden wird sich als wirtschaftliche Investition mit regionalwirtschaftlichem Impakt erweisen.

b) die verschiedenen Initiativen und Fördermechanismen der Wirtschaftsförderung um örtliche Handwerks- und Gewerbebetriebe für effizienten Klimaschutz, Nachhaltigkeit und eine saubere und umweltfreundliche Energieerzeugung zu gewinnen, nimmt kontinuierlich Fahrt auf. Die Botschaften kommen in den Betrieben an; Investitionen in Effizienztechnologien, Elektromobilität, Photovoltaik u.a. nehmen dynamisch zu und sind gleichzeitig positiv für das betriebliche Image und strahlen in die Belegschaft aus.

 c) die zielgenaue Förderung bzw. Umsetzung von ökologisch-energetischen Sanierungen in privaten und städtischen Wohngebäuden erweist sich in Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Unsicherheit bzgl. der Zukunft der Wärmeversorgung als stabilisierender Faktor und sichert zusätzlich Arbeitsplätze im örtlichen Handwerk. Über 800 geförderte Sanierungsvorhaben im privaten Bereich und wachsendes Interesse bei den Hauseigentümer*innen an zukunftsfesten und effizienten Wärmeversorgungslösungen (insb. auch der Fernwärme) sprechen hier für sich.

d) in der Mobilität und Verkehrsentwicklung waren für die Umsetzung des Radentscheids 2022 acht Personalstellen besetzt und es wurden 3,5 Mio. Euro für Radverkehr ausgegeben; das Programm Betriebliches Mobilitätsmanagement arbeitet intensiv mit 21 Aachener Unternehmen, die insgesamt 26.0000 Mitarbeitende beschäftigen. Im April 2023 wurde das BMM als Netzwerk NEMORA (Netzwerk Mobilitätswende Aachen) auf die StädteRegion erweitert. Als Infrastruktur für die Elektromobilität wurden im Rahmen des Projektes ALigN 670 Ladepunkte gebaut. Die Lastenradförderung für Familien befindet sich aktuell im dritten Förderzeitraum seit 2022 und es wurden über 600 Räder gefördert. Der Premiumfußweg Jakobstraße wird derzeit umgesetzt; der „ÖPNV-Ausbau“ mit 20 Maßnahmen ist beschlossen; es gibt einen Beschaffungsfokus von Neufahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben.

Das neue IKSK 2023

Unter dem Eindruck der klarer werdenden Folgen des Klimawandels – das regionale Hochwasserereignis aus 2021 ist hier sicher ein Schlüsselereignis – und mit der Erkenntnis, dass Klimaschutz die alle Krisen überragende globale Herausforderung unserer Zeit ist, hat der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Verwaltung am 24.8.2021 einstimmig beauftragt, das IKSK - ungeachtet der oben beschriebenen städtischen Kraftanstrengungen - zeitnah fortzuschreiben, um es auf das vom Rat beschlossene Ziel der Klimaneutralität zu aktualisieren. Am 11.05.2022 hat der Rat dem im Einwohner*innenantrag „Aachen klimaneutral 2030“ formulierten Ziel mit der Zustimmung aller Fraktionen zugestimmt und damit die Ausarbeitung eines neuen IKSK (als Fortschreibung des IKSK 2020) bestätigt und weiter konkretisiert.

Mit der Ausarbeitung des Gutachtens „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ von GERTEC unter starker Beteiligung sehr vieler Dezernate und Fachbereiche ist die Verwaltung diesem Auftrag des Rates nachgekommen und legt mit dieser Vorlage das Gutachten zur Beratung vor.

Die Verwaltung plant Die Ergebnisse des Gutachtens in mehrfacher Hinsicht zu prüfen. In diesem Kontext werden insbesondere die Fragen der Priorisierung nach CO2 Relevanz sowie der zur Verfügung stehenden Ressourcen Kernpunkt der Umsetzbarkeit sein.

Aus dem IKSK abgleitet gilt es dabei die folgenden Grundprämissen aufzugreifen und zu bewerten:

a. Ambition: Welches Ambitionsniveau bzw. welcher Zielerreichungsgrad ist heute tatsächlich möglich. Das Gutachten macht deutlich, dass Aachen sich aufgrund der so genannten Territorial-Messmethode auf das konzentrieren sollte, was wirklich von Aachen (insgesamt) adressiert werden kann. Viele EU und Bundesvorgaben werden uns schon rein statistisch bundesdurchschnittlich zugeschlagen, ohne das Aachen hier irgendeinen Einfluss darauf hätte. Deshalb ist die Minderung von knapp 50 % der Gesamtemissionen im Vergleich zu 1990 auch bundesweit immer noch ein sehr, sehr ambitioniertes Ziel.

b. Szenarien: In den Szenarien stecken immer noch Grundannahmen, die kontroverse Diskussionen auslösen werden (etwa Gebäudesanierungsquoten, Mobilitätsentwicklungsquoten). Hier muss die Diskussion in den Ausschüssen und Rat zeigen, welche Ziele die Politik anstreben möchte.

c. Neue Themenfelder: Das Gutachten beinhaltet neue Themen, etwa Abfall und Konsum, Landwirtschaft und Ernährung. Diese werden zurecht auch von der EU-Kommission im Rahmen der 100 CNSC eingefordert. Hierüber wird zu entscheiden sein, welche Wege vor dem Hintergrund der Klimaneutralität wirklich wirksam und umzusetzen sein werden.

d. Kompensation: Dieses Thema gewinnt gerade bundesweit an Bedeutung. Die Bundesregierung plant zeitnah ein Gesetz, welches den Rahmen vorgeben soll.  Anderseits werden diese Maßnahmen (direkte CO2-Entnahme aus der Luft, Entnahme aus der Produktion für chemische Produktionsprozesse bis hin zur Einlagerung) kontrovers diskutiert. Es bleibt abzuwarten, welche Haltung die Aachener Politik hierzu einnehmen wird.

e. Governance - verbesserte Steuerung: Bei aller positiver Wirkung des IKSK 2020 muss doch festgehalten werden, dass ein systematisches Messen, Evaluieren und eine daraus abgeleitete priorisierte Steuerung in vielen Punkten noch deutlich verbessert werden muss. Auch Fragen der Governance müssen neu austariert und geschärft werden. Deshalb gilt es hierauf ein Hauptaugenmerk zu legen. Aachener Klimaschutzpolitik muss jetzt so aufgestellt werden, dass die Verwaltung bis 2030 (eher bis 2045 nationales Klimaschutzziel) strukturiert arbeiten kann.

f. Integration von Klimaschutz in das allgemeine Verwaltungshandeln: Eng mit der Steuerungsfrage verknüpft ist das Stärken der Fähigkeit aller Fachbereiche bzw. des Verwaltungshandelns, die Auswirkung auf das Klimaschutzziel besser zu bewerten und ihr Handeln und Entscheidungen danach auszurichten und Transparenz darüber zu schaffen.

g. Soziale Dimension: ungeachtet aller klimapolitischen Herausforderungen ist die Akzeptanz der Klimapolitik maßgeblich von der Sozialverträglichkeit determiniert. Dies gilt es sowohl in den konkreten Maßnahmen als auch in den Wirkungen der Maßnahmen auf die sozialen Lagen jeweils noch stärker zu berücksichtigen.

h. Resilienz der Stadt stärken: Aachen alleine kann das globale Klima nicht retten. Auch deshalb muss Klimaschutz - vielleicht zu allererst - gut für Aachen sein. Es gilt den „Profit“ für die Stadt herauszuarbeiten und zu betonen. Stichworte, wie Lebensqualität, Förderungen, Image, Wissenschaftsattraktivität, aber auch Wirtschaftskraft etwa durch Investitionsanreize sind hier zu nennen und Aachen kann hier bundesweit ein Leuchtturm für gelingenden Klimaschutz sein.

i. Klimafolgenanpassung: auch die EU-Kommission betont zunehmend nicht nur die immer stärker sichtbaren Wirkungen des Klimawandels (Hitze, Dürre, Hochwasser etc.), sondern auch die Synergien und Wechselwirkungen zwischen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (etwa auf den Wasserhaushalt, Boden und Biodiversität und infolge etwa auf die Landwirtschaft). Die Verwaltung und die Politik stehen hier vor der Aufgabe in den kommenden Jahren schlau die zur Verfügung stehenden Mittel zwischen präventivem Klimaschutz und folgewirkungslinderndem Klimafolgenanpassung auszutarieren.

 

Multiprojektmanagement

Die Stadt Aachen kann den Weg zur Klimaneutralität nicht in Gänze steuern, sie kann ihn aber im Hinblick auf die Zielerreichung noch aktiver gestalten und beschleunigen. Dazu werden die bisherigen Aufgaben und Rollen für eine organisatorische und prozessuale Steuerung auf der strategischen Steuerungs- sowie Umsetzungsebene kritisch hinterfragt und im Sinne der Zielsetzung definiert und justiert. Eine zentrale Rolle spielt dabei neben der Klimaschutzkonferenz (strategische Steuerung auf Dezernats- und Fachbereichsebene) ein einzuführendes Multiprojektmanagement-Team, das dezernatsübergreifend das gesamte Portfolio der Klimaschutzprojekte in ihrer Umsetzung organisiert und kontrolliert.

Zu etablierende Steuerungsaufgaben als Beispiel:

Zentrale Änderungen des neuen IKSK 2023 gegenüber dem IKSK 2020

1. … es schließt fachlich-inhaltliche Lücken in der bisherigen Strategie der Stadt Aachen im Hinblick auf die Klimaneutralität 2030. Dazu gehören insbesondere Strategien zur Transformation in den Bereichen Lebensstile, Konsum, Ernährung sowie Kreislaufwirtschaft und die stärkere Integration von Fragen der Flächennutzung und Mobilität.

2. …. es integriert und stärkt den Bereich Governancestrategien und interpretiert Kommunalen Klimaschutz im Sinne einer umfassenden Gemeinschaftsaufgabe der städtischen Familie; die durch abgestimmtes und gleichgerichtetes Handeln aller „Familienmitglieder“ möglich werdenden Synergien können und werden für Stadt und Region als Verstärker (Booster) für den Klimaschutz und die regionale Wirtschaft interpretiert.  

3. … es adressiert direkt die Bürgerschaft und alle anderen gesellschaftlichen Kräfte; ohne sie sind die ambitionierten Ziele niemals erreichbar - Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe und die Stadtgesellschaft verbindendes Element. Klare Strukturen, ein starkes Klimaschutzmanagement und eine gute Kommunikation sind entscheidend für den Erfolg. In dieser Form legt das IKSK mit seinen Maßnahmen und Aktivitäten den Grundstein für die Inhalte des Klimastadtvertrags im Rahmen der EU-Mission.

 

Exkurs: Die EU Mission

Aachen hat sich auch gegenüber der EU-Kommission zu einer CO2-Neutralität bis 2030 verpflichtet (im Sinne einer Selbstverpflichtung). Mit dem Versprechen wurde die Stadt neben acht weiteren deutschen Städten in die EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte“ aufgenommen. Nach der Lesart aller neun beteiligten deutschen Städte und unterstützt durch Aussagen der projektkoordinierenden EU-Fachberater verspricht die EU Mission nicht nur der Stadt selbst, sondern auch anderen Teilen der Stadtgesellschaft (z.B. ortsansässigen Unternehmen, Hochschulen) einen bevorzugten Zugang zu bestehenden Beratungs- und Finanzierungsprogrammen  der EU und ergänzend auch von Seiten des Bundes und der Bundesländern. Damit wird die Teilnahme an der EU-Mission ein Instrument für Aachen, ihre Klimaziele mit mehr Beschleunigung und Unterstützung zu erreichen.

Die EU-Mission sieht verschiedene Meilensteine vor. Der erste ist die Entwicklung eines „Klimastadtvertrages“ (CCC - Climate City Contract), welcher detailliert den Weg zur Klimaneutralität 2030 skizziert und von einer breiten Allianz (Stadtverwaltung, Hochschulen, Kirchen, Verbände, Wirtschaftsunternehmen oder Gewerbe & Handwerk, Bürgerschaft …) getragen wird. Der Aachener Klimastadtvertrag wird Mitte März beim Konsortium Net Zero Cities eingereicht. Erst nach positiver Begutachtung des Klimastadtvertrags und Verleihung des Mission Labels an die Stadt, hat diese vollen Zugriff auf alle Unterstützungsleistungen und Finanzierungswerkzeuge der EU-Mission. Damit wird Aachen in die Lage versetzt, nötige Maßnahmen wie neue regulatorische Rahmenbedingungen und Finanzhilfen gegenüber der EU aber auch Bund und Land zu formulieren.

Die Stadtverwaltung als Handelnde muss für den Klimastadtvertrag einen Aktionsplan zur Klimaneutralität ausarbeiten. Dieser Aktionsplan kann durch einen Ratsbeschluss gestärkt werden, der das IKSK 2023 und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 als geeignete und richtungsweisende fachliche Grundlage anerkennt. Ein Beschluss vor März 2024 wäre also wünschenswert, da zu diesem Zeitpunkt der Klimastadtvertrag bei der EU-Kommission eingereicht werden wird.

Da die Geschäftsstelle „Klimaneutrales Aachen 2030“ bereits viele Akteure der Aachener Stadtgesellschaft zur Teilnahme am Klimastadtvertrag verpflichten konnte, wäre ein beschlossenes IKSK 2023 als Fahrplan zur Klimaneutralität die logische Konsequenz der bisherigen Beschlüsse und Bekenntnisse und ein symbolischer Schulterschluss der Verwaltung mit der Stadtgesellschaft. Das bereits politisch verabschiedete IKSK 2020 hatte dagegen lediglich eine 50%ige Verringerung der Treibhausgasemissionen zum Ziel und würde den Beitrag der Stadt Aachen zum Klimastadtvertrag dauerhaft schwächen und weitere Anpassungen in naher Zukunft bedingen.

Die als Zielvorgabe beschlossene Klimaneutralität benötigt verstetigte, teilweise intensivierte sowie ergänzende Aktivitäten und darüber hinaus auch neue und handlungsstärkere Arbeits- und Organisationstrukturen. Ob und in welchem Umfang für die Umsetzung neue Personalstellen geschaffen werden müssen und welche finanziellen Ressourcen und Förderbedarfe seitens EU, Bund und Land NRW erforderlich sind, ist zügig und jeweils maßnahmenscharf zu klären.

Schon jetzt ist aber erkennbar, dass neue Aufgaben in Teilen aus den vorhandenen Personalressourcen übernommen werden können, andere Maßnahmen und Projekte dagegen ohne intensive finanzielle Unterstützung von EU, Bund und Land NRW nicht finanzierbar sind bzw. umsetzbar sind.

Erst nach vollumfänglicher Klärung der o.g. Punkte seitens der verantwortlichen bzw. zuständigen Verwaltungsbereiche folgen die notwendigen politischen Beschlüsse für jedes Handlungsfeld und jede einzelne Aktivität. Der jetzt erforderliche Grundsatzbeschluss über das IKSK 2023 ebnet dafür den Weg.

 


Weitere Vorgehensweise

Das Gutachten „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ umfasst eine Anpassung bzw. Neujustierung der strategischen Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität 2030 und benennt konkrete Aktivitätenvorschläge für den Zeitraum 2025 – 2030.

Die im Handlungsprogramm aufgeführten priorisierten Einzelmaßnahmen werden in einem 2. Schritt zügig auf ihre praktische und haushalterische Umsetzbarkeit geprüft und im Anschluss den jeweils zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dabei sind - unter strenger Berücksichtigung vorhandener Personalressourcen und den für Klimaschutz heute bereits verfügbarer Haushaltsansätzen – die ergänzenden Personal- und Mittelbedarfe gegenüber dem IKSK 2020 maßnahmenscharf zu ermitteln bzw. anzupassen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Im Zuge der weiteren Beratungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten des IKSK 2023 können finanzielle Auswirkungen entstehen. Darüber ist in den Haushaltsberatungen 2025 bzw. separat in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beschließen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Wird an dieser Stelle nicht bewertet, da Entscheidungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Wird an dieser Stelle nicht bewertet, da Entscheidungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Wird an dieser Stelle nicht bewertet, da Entscheidungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

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Anlagen

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