Anhörung - E 18/0263/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- DEZ VII, E 18/TD.300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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30.10.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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30.10.2024
| |||
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20.11.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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30.10.2024
| |||
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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30.10.2024
| |||
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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30.10.2024
| |||
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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27.11.2024
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Die zuständigen Bezirksvertretungen
Aachen-Brand
Aachen-Eilendorf
Aachen-Mitte
Aachen-Haaren
Aachen-Kornelimünster / Walheim
Aachen-Laurensberg
Aachen-Richterich
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die redaktionellen und inhaltlichen Änderungen im Rahmen der 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 zu beschließen.
Erläuterungen
Im Rahmen der noch zu erstellenden 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 ist geplant, folgende redaktionelle bzw. inhaltlichen Änderungen vorzunehmen.
Übersicht der Reinigungsklassen und entsprechenden Pflichten von Eigentümer*innen und Stadt zur Information vorab.
Reinigungsklasse |
Reinigungen im Jahr |
Reinigungsverpflichtung
a) Stadt |
S 4 |
52 |
a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 5 |
104 |
a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 6 |
156 |
a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 7 |
260 |
a) Reinigung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und die Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen |
S 8 |
52 |
a) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Radwegen b) Reinigung und Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung |
S 9 |
52 |
a) Winterwartung auf den Fahrbahnen und selbstständigen Radwegen b) Reinigung auf den Fahrbahnen, Gehwegen und selbstständigen Radwegen sowie die Winterwartung auf den Gehwegen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 4 und 5 der Satzung |
U 6 |
52 |
a) -- b) Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen |
X |
52 |
a) -- b) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen |
1. Änderungen im Straßenverzeichnis
Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:
Die nachstehend aufgeführten öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse und Dringlichkeitsstufe in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.
- Hasselholzer Weg (Aachen Mitte) RKL X
Zw. Amsterdamer Ring und Preusweg
Änderungen der Reinigungshäufigkeit
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Reduzierung der Reinigungshäufigkeit
- Cyprianusweg (Aachen Kornelimünster-Walheim) von RKL S9 in RKL X
- Hein Görgen Straße (Aachen Mitte) von RKL S4 in RKL S8
- Im Ginster (Aachen Brand) von RKL S8 in RKL X
- Katharinenstraße (Aachen Mitte) von RKL S8 in RKL X
- Oberdorfstraße (Aachen Richterich) von RKL S8 in RKL S9
- Pascalstraße (Aachen Kornelimünster-Walheim) von RKL S8 in RKL S9
Hausnummer 51-71
- Scherbstraße (Aachen Richterich) von RKL S8 in RKL S9
- Schmithofer Str. (Aachen Kornelimünster-Walheim) von RKL S8 in RKL S9
Hausnummer 214-218
- Tempelhofer Straße (Aachen Mitte) von RKL S8 in RKL S9
- Verlautenheidener Str. (Aachen Haaren) von RKL S8 in RKL X
Nebenfahrbahn Hausnummern 48-94
Erhöhung der Reinigungshäufigkeit
- Abteigarten (Aachen Kornelimünster-Walheim) von RKL S9 in RKL S8
Korneliusmarkt – Dorffer Straße
- Auf der Hüls (Aachen Mitte) von RKL S9 in RKL S8
Charlottenburger Allee – Berliner Ring
- Korneliusmarkt (Aachen Kornelimünster-Walheim) von RKL S9 in RKL S8
Fahrbahn
- Rathausplatz (Aachen Richterich) von RKL S9 in RKL S8
Fahrbahn
- Steinkaulplatz (Aachen Kornelimünster-Walheim) von RKL S9 in RKL S8
Fahrbahn
Umstufung der Reinigungsklasse
- Andréstraße (Aachen Mitte) von RKL U6 in RKL X
- Granitweg (Aachen Haaren) von RKL U6 in RKL X
Streichung aus dem Straßenverzeichnis
- Klostertreppe (Aachen Mitte)
- Orsbacher Straße (Aachen Laurensberg)
- Soldatengässchen (Aachen Mitte)
Änderungen der Dringlichkeitsstufe
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Dringlichkeitsstufen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen die Dringlichkeitsstufe im Winterdienst anzupassen ist.
Reduzierung der Dringlichkeitsstufe
- Auf der Kier (Aachen Kornelimünster-Walheim) von DS1 in DS2
- Nirmer Straße (Aachen Eilendorf) von DS1 in DS3
Verbindungsweg zur Von-Coels-Straße
- Pascalstraße (Aachen Kornelimünster-Walheim) von DS1 in DS2
Hausnummer 51-71
- Schmithofer Str. (Aachen Kornelimünster-Walheim) von DS1 in DS2
Hausnummer 214-218
- Von-Coels-Straße (Aachen Eilendorf) von DS2 in DS3
Verbindungsweg zur Nirmer Straße
Erhöhung der Dringlichkeitsstufe
- Düserhofstraße (Aachen Laurensberg) von DS2 in DS1
2. Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen-Negativkatalog aufzunehmen.
Als Stichstraßen sind solche Straßenteile anzusehen, die als Stichweg vom Hauptstraßenzug abgehen. Der Hauptstraßenzug verbleibt dabei in der zugewiesenen Reinigungsklasse und ist nicht von der Änderung betroffen. In den definierten Stichwegen ist die Reinigung und Winterwartung auf die Eigentümer*innen übertragen.
- Arlington Straße (Aachen Mitte)
- Birkenweg (Aachen Haaren)
- Schillerstraße (Aachen Mitte)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
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x |
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|
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
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|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |